Was ist zu tun, wenn der geliebte Begleiter verstirbt?


Ein schwieriges Thema, keine Frage. Was tun, wenn der langjährige Sport- und Freizeitkamerad stirbt? Den Gedanken schieben die meisten Pferdebesitzer weit von sich. Dennoch ist es wichtig, schon im Voraus einige Vorkehrungen zu treffen, dass zu dem Verlust des Pferdes nicht noch der Schreck einer gewaltigen Rechnung für den Abtransport oder gar eine saftige Strafe hinzukommt.

Wichtig ist vor allem, dass man vorher in der Tierseuchenkasse angemeldet ist. Nur wenn man schon vor dem Tod des Tieres dort angemeldet ist übernimmt diese die Kosten der Abholung. Steht das Pferd in einem Pensionsstall, muss der Stallbesitzer seinen Stall bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben.

Ist das Tier verstorben sollte man so schnell wie möglich bei der Tierkörperbeseitigung anrufen und um Abholung bitten. Das ist für Pferdebesitzer ein schwerer Schritt, denn viele möchten noch eine Weile Abschied nehmen. Gerade in der warmen Jahreszeit ist die Zeit aber ein entscheidender Faktor.

Die Telefonnummern der Tierkörperbeseitigung findet man im Telefonbuch oder in den Gelben Seiten des jeweiligen Landstrichs. Für diesen Anruf braucht man auch die Nummer, die man von der Tierseuchenkasse erhalten hat!

Man sollte sich bei diesem Anruf auch erkundigen, ob die Eisen entfernt werden müssen. Vielleicht hilft in dieser Situation ja ein Bekannter oder Freund, der die Eisen entfernt und aufbewahrt, bis der erste Schock über den Verlust überwunden ist. Die letzten Eisen sind ein schönes Erinnerungsstück an glückliche gemeinsame Tage…

Der Tierkörperbeseitiger darf nicht auf die Koppel fahren – das Tier muss so platziert sein, dass es mit dem Rücken zur Zufahrt liegt und so aufgeladen werden kann. Möglicherweise kann der Stallbesitzer diese Aufgabe übernehmen.

Außerdem sollte man bei der Abholung den Equidenpass bereithalten. Heute werden Pferde nicht mehr ohne Vorlage des Equidenpasses abgeholt bzw. nur nach Zahlung einer recht hohen Geldstrafe. Der Equidenpass wird abgestempelt. Sollte das vergessen werden sollte man den Abdecker daran erinnern, dass man den Stempel benötigt. Nur so lässt sich nachweisen, dass das Tier ordnungsgemäß entsorgt wurde.

Je nach Verband muss der Equidenpass an den Verband zurück geschickt werden. Ob man ihn zurückschicken muss kann man bei dem jeweiligen Verband erfragen.

Möge der Tag, an dem diese Informationen benötigt werden noch in weiter Ferne liegen!

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